Praktische Erfahrungen

Beim Kauf einer Gesellschaft mit der erforderlichen Lizenz oder einer gemeinnützigen Organisation bestimmter Art braucht der Kunde nur ein bis zwei Tage. Gleichzeitig ist die Prozedur der Neuausfertigung des Unternehmens völlig transparent und sicher.

Im September 2013 wandte sich an unsere Kanzlei ein ausländisches Unternehmen, das die Repräsentanz in der Ukraine in der IT-Branche eröffnen wollte.

Unsere Erfahrung der Unternehmensregistrierung mit einem einzigen Gründer / Gesellschafter Ausländer

An unsere Kanzlei wandte sich ein Staatsbürger der Russischen Föderation - ein Erbfolger
des Staatsangehörigen der Ukraine mit der Bitte die Dienstleistungen zur vollständigen
Unterstützung der Erbschaftsregistrierung in der Ukraine zu erbringen.

Nach der Registrierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Unterstützung von unseren Juristen halfen wir einem Kunden, dem USA-Staatsbürger die Arbeitserlaubnis in der Ukraine zu erhalten.

Im März 2013 wandte sich an unsere Kanzlei ein polnisches Unternehmen mit einer Frage über die Begleitung des Eintritts in den ukrainischen Markt.

Englischsprachige Fachjuristen unserer Anwaltskanzlei halfen dem Ausländer ein Geschäft in der Ukraine zu gründen und berücksichtigten, dass der Kunde in diesem Zeitraum in unserem Land abwesend wird.

Wir halfen dem Kunden die Fragen seitens des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine zu vermeiden und registrierten die Repräsentanz des ausländischen Unternehmens ohne Anwesenheit des Kunden in der Ukraine.

Erfahrung von Juristen für Migrationsrecht bei Verlängerung / Erhalt der neuen Aufenthaltserlaubnis.

Im November 2017 wandte sich an unsere Kanzlei ein Kunde, ein schwedischer Staatsbürger, der ein Geschäft in der Ukraine im Zusammenhang mit der Erbringung von Marketingdienstleistungen für Unternehmen der Öl- und Gasindustrie eröffnen wollte.

An unsere Kanzlei wandte sich ein Kunde, der Staatsbürger der USA, der sein Geschäft in der Ukraine beginnen wollte. Sein Ziel war die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu registrieren.

An unsere Kanzlei wandte sich eine natürliche Person, der Nichtansässige, der Staatsbürger der USA, der in die Ukraine für die Geschäftsführung im Bereich der Investierungsberatung umziehen wollte.

An unsere Kanzlei wandte sich der Staatsbürger der Türkei, der in der Ukraine die Aufenthaltserlaubnis erhalten wollte und komplette rechtliche Unterstützung des Verfahrens benötigte.

Die Juristen unserer Kanzlei haben erfolgreich das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Einziehung der Verbindlichkeiten zugunsten des Unternehmens-Nichtansässigen abgeschlossen.