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Unterstützten ausländisches IT-Unternehmen beim Eintritt in den ukrainischen Markt

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Begleitung des Eintritts eines Auslandsunternehmens in den ukrainischen Markt

Im September 2013 wandte sich an unsere Kanzlei ein ausländisches Unternehmen, das die Repräsentanz in der Ukraine eröffnen wollte. Das Unternehmen war in der IT-Branche tätig und interessierte sich nicht nur für Absatz eigener Produktion in der Ukraine, sondern auch für Einsatz ukrainischer Spezialisten bei der Umsetzung von IT-Projekten für den amerikanischen Markt und für andere aussichtsreiche Märkte.

 

Es war erforderlich die Tätigkeit in der Ukraine dringend aufzunehmen, weil die Unterzeichnung des Vertrags mit dem ukrainischen Auftraggeber geplant wurde. Während der Tätigkeit der ukrainischen Zweigniederlassung der Muttergesellschaft war die Beschäftigung ausländischer Staatsbürger in der Zweigniederlassung nicht vorgesehen. Eines der Hauptkriterien für die Tätigkeit der ukrainischen Zweigniederlassung war die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten, sowie der Einsatz von Spezialisten der Muttergesellschaft zu den Outsourcing-Bedingungen.

 

Als Ergebnis der konsultativen Begleitung des Eintritts eines ausländischen Unternehmens in den ukrainischen Markt wurde beschlossen die GmbH mit einem 100% Anteil am Stammkapital der Muttergesellschaft zu gründen.

 

Einer der Anforderungen der Muttergesellschaft war die Ernennung eines Ausländers zum Geschäftsführer der GmbH in der Ukraine, der in der ersten Etappe der Arbeit der ukrainischen Zweigniederlassung die Einhaltung der firmeninternen Qualitätsstandards sicherstellen sollte.

 

Die Spezialisten unserer Kanzlei stellten in kurzer Zeit die Erfüllung von allen durch ukrainische Gesetzgebung vorgesehenen Prozeduren für juristische Ausgestaltung der Registrierung des Geschäftes in der Ukraine und Erhalt von allen erforderlichen Genehmigungen sicher. Für die Dauer der Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer erbrachten wir eine Dienstleistung des nominalen Geschäftsführers und der nominellen juristischen Adresse bereit.

 

Die Registrierung des Unternehmens dauerte nur eine Woche und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis noch 15 Tage. Zukünftig hat unsere Kanzlei eine Buchhaltungsbegleitung der Unternehmenstätigkeit in der Anfangsphase (vom Erscheinen des Hauptbuchhalters im Unternehmen) sichergestellt.

 

Eine hochwertige und operative Erfüllung der Arbeiten, eine Angemessenheit der Preispolitik dienten als Tatsache dafür, dass sich dieser Kunde im Oktober 2014 an unsere Kanzlei wiederholt wandte, um eine Arbeitserlaubnis für den ausländischen Geschäftsführer zu verlängern und ein Protokoll der Preisprüfung des Vertrags zwischen der Muttergesellschaft und ihrer ukrainischen Zweigniederlassung  zu erhalten.

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