StartseitePublikationenPraktische ErfahrungenWir gewannen einen Prozess betreffend den Vertrag über den internationalen Warenkauf

Wir gewannen einen Prozess betreffend den Vertrag über den internationalen Warenkauf

Просмотров: 905

Die Juristen der Gerichtspraxis unserer Kanzlei haben erfolgreich das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Einziehung der Verbindlichkeiten zugunsten des Unternehmens-Nichtansässigen abgeschlossen: das Gericht befürwortete die in der Klage angegebene Position trotz einiger Mängel des grundlegenden Vertrags, der strittige Beziehungen regelt.

 

Die Vorgeschichte des Streites ist ganz alltäglich: die Lieferbeziehungen von Waren aus dem Ausland entwickelten sich rasant bereits in der Vorkrisenperiode. Ansässige Gesellschaft bezahlte regelmäßig für gelieferte Waren und überzeugte den Lieferanten (ausländische juristische Person) in ihrer Vertrauenswürdigkeit, diese Tatsache schläferte die Wachsamkeit in Bezug auf dokumentarische Ausfertigung der Beziehungen ein. Das führte dazu, dass nach der Einstellung der Zahlungen und der primären Dokumentenanalyse festgestellt wurde, dass der Vertrag, aus welchem die Verbindlichkeiten entstanden, eine Bestimmung über die Warenbezahlung im Zuge des Vertriebs enthält.

 

Der Lieferant hatte die Information, dass die Ware verkauft wurde, der Käufer verweigerte sich jedoch die Zahlung zu leisten und verwies auf das Gegenteil. In dieser Etappe ersuchte der Nichtansässige uns um eine Beratung, die Schlussfolgerungen aus dieser Beratung bildeten später die Grundlage der Klage.

 

Die Anwälte unserer Kanzlei erbauten richtig die Beweislinie, das wird durch positive Gerichtsurteile der Gerichte der ersten und der Berufungsinstanz bestätigt. Es wurde die Vorbereitung der Dokumente durchgeführt, welche die Lieferungen bestätigen (Begleitscheine, Rechnungen, Ladescheine (wurden beim französischen Büro der Speditionsfirma angefordert)), auf denen Grundlage der Schuldbetrag deutlich festgestellt wurde.

 

Die Kernfrage war jedoch die Festlegung der Zahlungsfristen. Unter Hinzuziehung zu den strittigen Rechtsbeziehungen der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (im Teil der Festlegung von Zahlungsfristen) wurde nachgewiesen, dass die Festlegung des Zahlungstermins im Vertrag (die Tatsache des Verkaufs) keine Festlegung der Zahlungsfrist ist. Von diesem Standpunkt aus ist die Zahlung zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Übergabe von Begleitpapieren zu leisten. 

Просмотров: 905
Доп. меню
Связанная практика Услуги по теме материала