Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine für den Staatsbürger der USA
19/04/17 | ||
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Verfasser: Volodymyr Misyurak Rechtsdienstleistungen: Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine |
An unsere Kanzlei wandte sich eine natürliche Person, der Nichtansässige, der Staatsbürger der USA, der in die Ukraine für die Geschäftsführung im Bereich der Investierungsberatung umziehen wollte. Die Anwälte unserer Firma sicherten eine komplette Unterstützung des Kundeneintritts in den ukrainischen Markt. Dieses Verfahren wurde in einigen Schritten durchgeführt, die enthielten: die Registrierung der juristischen Person, den Erhalt der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine. Mehrere Informationen über unsere Arbeit zu den ersten zwei Schritten finden Sie unter den Links.
Da der Kunde unserer Kanzlei gegründetes Unternehmen als Direktor leiten und die Leitung aus der Ukraine (Kiew) durchführen wollte, wurde unser letzter Schritt der Erhalt der Aufenthaltserlaubnis, der ihm ermöglichte sich vollwertig mit der unternehmerischen Tätigkeit in unserem Land zu beschäftigen.
Laut der geltenden Gesetzgebung gehörte unser Kunde zur Kategorie der Ausländer, die für weiteren Erhalt der Aufenthaltserlaubnis das Visum Typ „D“ benötigen. Also, verpflichtet sich der Ausländer, der die Ukraine zuerst auf allgemeinen Grundlagen ohne Visum besuchte, in die Heimat für den Erhalt des notwendigen Visums auszureisen und weiterhin die Grenze unseres Landes mit dem Visum „D“ zu passieren. Im Laufe dieses Verfahrens erteilten unsere Juristen alle notwendigen Beratungen bezüglich des Visumserhalts und sicherten die Übersendung von allen notwendigen Dokumenten nach USA.
Bei der Ankunft unseres Kunden haben wir bereits ein Dokumentenpaket für die Einreichung bei der Hauptverwaltung des Migrationsdienstes der Ukraine in Kiew ausgefertigt. Unsere Juristen bekamen unter anderem auch die Krankenversicherungsbescheinigung für Nichtansässige, sie gilt als eine unbedingte Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Unser Kunde hatte keine anderen Kontakte in der Ukraine und fand keinen Wohnsitz für ständigen Aufenthalt, wo er offiziell registriert werden konnte, deshalb halfen die Juristen unserer Kanzlei, die im Tätigkeitsfeld des Migrationsrechtes tätig sind, bei der Suche des ständigen Aufenthalts.
Unsere Juristen haben den Antrag, die notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses des Ausländers, die Arbeitserlaubnis, die Quittungen über die Bezahlung der öffentlichen Abgaben, andere Dokumente und ihre Kopien ausgefertigt, die für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine notwendig sind, alle Dokumente wurden durch den Ausländer persönlich eingereicht, weil die geltende Gesetzgebung verbietet die Dokumente auf Grund der Vollmacht einzureichen.
Die Aufenthaltserlaubnis wurde baldmöglichst erhalten. Danach halfen unsere Juristen mit der Registrierung des Ausländers unter seiner neuen Adresse in der Ukraine.
Mehr Informationen über die Rechtsdienstleistung unserer Kanzlei im Zusammenhang mit dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine finden Sie unter einem Link.