Registrierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Gründer Amerikaner
An unsere Kanzlei wandte sich ein Kunde, der Staatsbürger der USA, der sein Geschäft in der Ukraine beginnen wollte. Sein Ziel war die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu registrieren und als einziger Gründer / Gesellschafter und Direktor zu handeln.
Unsere Juristen erteilten dem Kunden die Beratung und benachrichtigten, dass es infolge einiger rechtlichen Umstände unmöglich ist die Gesellschaft, in welcher der Ausländer als Direktor handelt, zu registrieren. Unserem Kunden wurde angeboten die Leistungen des Nominaldirektors zu benutzen. In allen anderen Fällen, wenn der Ausländer sein Unternehmen in unserem Land registrieren will, schlagen wir die Leistungen des Nominaldirektors vor.
Die Spezialisten unserer Kanzlei übernahmen komplette juristische Begleitung dieses Projektes, und zwar:
- erteilten dem Kunden die Beratung zu allen juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung des Unternehmens in der Ukraine;
- registrierten den Kunden als Steuerzahler, das heißt, bekamen die Registrierkarte des Steuerzahlers (Identifizierungsnummer), das ist eine erforderliche Voraussetzung für Registrierung des Unternehmens;
- fertigten aus und reichten bei der Registrierungsbehörde volles Dokumentenpaket, darunter auch die Satzung der Gesellschaft, ein;
- gewährten den nichtstädigen Direktor, dessen Name in die Basis des Einheitlichen Staatlichen Registers bei der Registrierung des Unternehmens eingetragen wird (das Unternehmen kann ohne Direktor nicht registriert werden), der gegebenenfalls wirtschaftliche Tätigkeit bis zum Erhalt durch den künftigen ständigen Direktor der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis führen kann;
- erhielten für den Kunden die Arbeitserlaubnis in der Ukraine und die Aufenthaltserlaubnis;
- registrierten im Einheitlichen Staatlichen Register die Angaben über den Wechsel des Direktors;
- Unser grundlegender Vorteil war, dass wir in kürzester Frist alle Prozeduren der Registrierung mit dem geringstmöglichen Anteil unseres Kunden vollenden könnten. Meistens erfüllten wir juristische Arbeit auf Grund der Vollmacht und forderten die Anwesenheit des Kunden nur in Fällen, wenn das durch die Gesetzgebung erfordert war.