Registrierten die Repräsentanz des ausländischen Unternehmens in der Ukraine
● Halfen die Fragen seitens des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine zu vermeiden.
● Registrierten die Repräsentanz des ausländischen Unternehmens ohne Anwesenheit des Kunden in der Ukraine.
Im Oktober 2018 wandte sich an uns der Kunde. Er musste die Repräsentanz des georgischen Unternehmens in der Ukraine registrieren. Der Kunde wandte sich schon an verschiedene Anwaltskanzleien, aber ihre Empfehlungen unterschieden sich erheblich voneinander.
Am meisten interessierte sich der Kunde für folge Fragen: Kosten, Erfüllungsfristen und Dokumentenpaket, das vorgelegt werden muss. Wichtig war auch die Frage der notariellen Beglaubigung und Apostillierung dieser Dokumente.
Dokumente, die für die Registrierung der Repräsentanz notwendig sind
Nach der Anweisung über das Registrierungsverfahren von Repräsentanzen ausländischer Subjekte der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine muss ein ausländisches Unternehmen solche Dokumente vorlegen:
● Antrag auf Registrierung einer Repräsentanz,
● Dokument über Registrierung des ausländischen Unternehmens in seinem Land,
● Bescheinigung aus der Bank über die Kontoeröffnung,
● Vollmacht für den Leiter der Repräsentanz.
Das Dokument über die Registrierung eines ausländischen Unternehmens in seinem Land muss mit dem Siegel (der austellenden Behörde) beglaubigt und legalisiert werden. Alle anderen aufgeführten Dokumente müssen notariell beglaubigt und legalisiert werden.
Die Besonderheiten der Beglaubigung und Legalisation von Dokumenten führen häufig zur Verwirrung, auch für Anwaltskanzleien, bei denen die Registrierung von Repräsentanzen ausländischer Unternehmen ein Nichtkerngeschäft ist.
Neben der obengenannten Anweisung über das Registrierungsverfahren hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine seine eigene Praxis in diesem Bereich entwickelt und befolgt sie. Trotz der Tatsache, dass das Antragsformular gemäß der Anweisung formlos sein kann, gibt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel eine Liste von Informationen, die im Antrag obligatorisch sein müssen. Nicht alle vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel angeforderten Informationen werden in der Anweisung festgeschrieben. Die Formfreiheit des Antrags liegt also nur darin, dass die Punkte in der Informationsliste ausgetauscht werden können. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel verlangt auch ausführliche Beschreibung des Tätigkeitsbereichs eines ausländischen Unternehmens.
Dank langjähriger Erfahrung wissen wir bereits über solche Nuancen, deshalb vereinbaren wir die Dokumente vorab mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel.
Wir haben dem Kunden eine ausführliche Liste der erforderlichen Dokumente und Anweisung für ihre Beglaubigung zur Verfügung gestellt.
Während der ganzen Zeit der Zusammenarbeit befand sich der Kunde in Georgien. Die Ausfertigung von allen Dokumenten und Lösung von aktuellen Fragen erfolgten fern.
Beglaubigung der Dokumente
Die Anforderung der Legalisation von Dokumenten bei Konsulatseinrichtungen gilt nicht für alle Länder. Die Dokumente der Länder, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben, werden vereinfacht legalisiert - durch Anbringen einer Apostille. Und die Dokumente der Länder, die den Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten unterzeichnet haben, brauchen nur notarielle Beglaubigung. Zu diesen Ländern gehören: Aserbaidschan, Weißrussland, Lettland, Litauen, Georgien und einige andere Länder.
Da das Unternehmen unseres Kunden in Georgien registriert wurde, war es nicht erforderlich die Dokumente zu legalisieren. Und es hat das Registrierungsverfahren wesentlich gefördert und vereinfacht. Die Repräsentanz wurde zu einer mit dem Kunden vereinbarten Frist registriert.
Haben Sie Interesse an die Registrierung einer ausländischen Repräsentanz in der Ukraine und an die Vermeidung von Fehlern bei der Dokumentenausfertigung? Dann rufen Sie bitte 0800330967 an.