Bereitstellten juristische Begleitung des Eintritts des polnischen Unternehmens in den Markt der Ukraine
Praxis der Begleitung von ausländischen Unternehmen in der Ukraine
Im März 2013 wandte sich an unsere Kanzlei ein polnisches Unternehmen mit einer Frage über die Bedingungen der Begleitung des Eintritts in den ukrainischen Markt. Die Haupttätigkeit der Muttergesellschaft war der Verkauf von Ausrüstungen und die Erbringung von Verbraucherdienstleistungen für Autobesitzer. Vorher lieferte das Unternehmen nur eigene Geräte auf den ukrainischen Markt, zum Zeitpunkt der Anrufung an unsere Kanzlei erwog das Unternehmen ein Business-Projekt im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in der Ukraine.
Zuerst hatte der Kunde Interesse an Beratungsbegleitung zu den Fragen der Besteuerung, zu den körperschaftlichen Aspekten, zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern war nicht vorgesehen, es wurde auch geplant zum Geschäftsführer den Staatsangehörigen der Ukraine zu ernennen.
Nach den Ergebnissen der Beratungstätigkeit wurden optimale Unternehmensform der zukünftigen Niederlassung und das Besteuerungssystem festgestellt. Es wurde beschlossen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Ukraine mit einem Anteil von 75% am Grundkapital der Muttergesellschaft und 25% an einer ausländischen natürlichen Person zu gründen.
Außerdem wurden alle Regeln und Steuersätze beschrieben, die mit dem Import von Geräten in die Ukraine durch verbundene Personen gebunden sind.
Zukünftig hat der Kunde die Durchführung aller Registrierungshandlungen den Spezialisten unserer Kanzlei anvertraut, die eine nominale Adresse in der Stadt Kiew erbrachten (bevor einer Entscheidung über den tatsächlichen Standort der ukrainischen Niederlassung) und die Registrierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Ukraine innerhalb von drei Arbeitstagen durchführten. Traditionell übernahm unsere Anwaltskanzlei buchhalterische Unterstützung der Tätigkeit des Unternehmens in der Ukraine in der Anfangsetappe (vor der Anstellung des Hauptbuchhalters im Unternehmen).
Die Leiter der Muttergesellschaft haben eine Entscheidung getroffen juristische Adresse der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Ukraine von Kiew auf eine der Regionen der Ukraine, die aus der Sicht der Logistik und des Ortes der Hauptanfrage am günstigsten war, zu ändern.
Qualitative und operative Erbringung von Dienstleistungen durch unsere Spezialisten, eine positive Erfahrung bei der Zusammenarbeit in der Vergangenheit und ein akzeptabler Preis für die Dienstleistungen haben dazu geführt, dass der Kunde unsere Kanzlei für die Lösung seiner Fragen wiederholt ausgewählt hat.