StartseitePublikationenNachrichtenJustizministerium der Ukraine genehmigte die Anweisung über internationale Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Justizministerium der Ukraine genehmigte die Anweisung über internationale Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Просмотров: 1143

Am 15.09.2017 wurde durch das Justizministerium der Ukraine die Anweisung genehmigt, nach welcher in unserem Staat die Erfüllung der Bestimmungen der Konvention durchgeführt werden soll, die internationale Zwangsvollstreckung für den Kindesunterhalt und andere Formen der Familienunterhalt regelt.

Zur Ausübung ihrer Rechte wenden sich Gläubiger (Unterhaltsberechtigte) und Unterhaltsschuldner oder Schuldner der anderen Formen der Familienunterhalt an das Justizministerium, das im Rahmen seiner Befugnisse:

  1. mit den zuständigen Behörden der ausländischen Staaten (Vertragsparteien des Übereinkommens) zusammenarbeitet, einschließlich die Übermittlung und Annahme von Anträgen;
  2. trifft die Maßnahmen in Bezug auf die eingegangenen Anträge in Form von:
  • Erhalt der Informationen vom Staatlichen Migrationsamt und / oder von lokalen Behörden über den Registrierungsort des Schuldners oder Gläubigers;
  • Erhalt der Informationen vom Ministerium für Sozialpolitik über die Verfügbarkeit der Sozialhilfe für den Schuldner / Gläubiger;
  • Erhalt der Informationen vom Staatlichen fiskalischen Amt über Einkommen des Schuldners oder Gläubigers;
  • Ist ein Bevollmächtigter beim Erhalt des Textes des entsprechenden Gerichtsurteils;
  • Erhalt der Informationen aus dem entsprechenden staatlichen Register über das Bestehen beim Schuldner / Gläubiger der Immobilienrechte;
  • in anderen Formen.

Gemäß dieser Anweisung werden die Anträge bei der zuständigen Zentralbehörde des Staates (wo das Urteil vollstreckt werden soll) durch die Zentralbehörde jenes Staates, in dem der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, oder direkt an die zuständige Behörde des Staates, in dem das Gerichtsurteil vollstreckt werden soll, eingereicht.


Zu den Anträgen wird eine Vollmacht beigefügt, nach der das Justizministerium berechtigt ist, die Interessen des Antragstellers bei Gerichten / anderen Behörden mit dem Substitutionsrecht an entsprechende Beauftragte zu vertreten.

Der Antrag und andere auf Ukrainisch ausgefertigte Unterlagen sind in die Amtssprache des Staates, in dem das Gerichtsurteil vollstreckt werden soll, oder in andere zulässige Sprache auf  Kosten des Antragstellers zu übersetzen.


Die Anweisung sieht folgende Formen von Anträgen vor, die vom Gläubiger vorgelegt werden können:

  • über die Anerkennung und / oder Vollstreckung eines im Ausland erteilten Gerichtsurteils über die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen;
  • über die Vollstreckung des Gerichtsurteils, das in einem der geforderten Vertragsstaaten erlassen oder anerkannt wurde;
  • über die Lösung der Frage im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen in einem Vertragsstaat, einschließlich die Anforderung (gegebenenfalls) an die Feststellung der Vaterschaft;
  • Antrag auf Änderung des Gerichtsurteils, das in einem der geforderten Vertragsstaaten erlassen wurde;
  • andere Formen.

Im Gegenzug sind für Schuldner (gemäß dem Übereinkommen) solche Formen der Anträge festgeschrieben:

• über die Anerkennung des Gerichtsurteils, einschließlich das Gerichtsurteil, das vorheriges Urteil ändert;

• über die Änderung des Urteils;

• andere Formen.

 

Diese Nachricht der Gesetzgebung bezieht sich auf das Tätigkeitsfeld des Familienrechts unserer Anwaltskanzlei. 

Просмотров: 1143
Доп. меню
Связанная практика Услуги по теме материала