StartseitePublikationenNachrichtenEin neues Verfahren zum Erhalt der Arbeitserlaubnis in der Ukraine tritt in Kraft

Ein neues Verfahren zum Erhalt der Arbeitserlaubnis in der Ukraine tritt in Kraft

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Am 27. Juni 2017 unterzeichnete der Präsident der Ukraine ein Gesetz, nach dem das Verfahren zum Erhalt  der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer bedeutend geändert wird. Diese  Änderungen sind die Fortsetzung von Gesetzinitiativen, die auf  die Vereinfachung der Investitionstätigkeit für ausländische Wirtschaftssubjekte in der Ukraine gerichtet sind.


Im Teil der Arbeitserlaubnis sind folgende Änderungen vorgesehen.


Die Einführung des Begriffs „ausländischer hochbezahlter Fachmann“. Dieser Begriff bedeutet ein ausländischer Staatsbürger (oder Staatenloser), der einen Lohn in Höhe von mindestens 50 (fünfzig) Mindestlöhnen erhält. Praktische Bedeutung der Einführung dieser Kategorie von Arbeitnehmern ist die Möglichkeit der Zweitbeschäftigung (intern oder extern) ohne Erhalt der entsprechenden Arbeitserlaubnis, wenn die Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags für die Teilzeitstelle die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis an der Hauptarbeitsstelle für solchen Arbeitnehmer nicht überschreitet.


Die Möglichkeit der Zweitbeschäftigung ist auch für andere Kategorien der ausländischen Staatsbürger festgeschrieben, allerdings mit einer Beschränkung von 60 Kalendertagen pro Jahr auf den Stellen der zeitweilig abwesenden Arbeitnehmer.


Für ausländische Arbeitnehmer wird eine Sonderlohnhöhe festgelegt, und zwar: 5 Mindestlöhne für Angestellte von gesellschaftlichen Vereinigungen und gemeinnützigen Stiftungen, sowie für eine Reihe von Bildungseinrichtungen und 10 Mindestlöhne für alle anderen Kategorien von Arbeitnehmern. Diese Regel gilt jedoch nicht für ausländische Gründer / Gesellschafter / Begünstigten der ukrainischen juristischen Personen, die eine Absicht verfolgen, eine Arbeitserlaubnis in der Ukraine zu erhalten.

Die Anforderungen an Erhalt einer Anzahl von ärztlichen Bescheinigungen und anderen Dokumenten sind aufgehoben.


Neue Arbeitserlaubnisse sind  für die Dauer bis 6 Monate, von 6 Monaten bis 1 Jahr und von 1 bis 3 Jahren zu erteilen, was die Leistung verschiedener offizieller Zahlungen erfordert.

Gemäß den Schlussbestimmungen tritt dieses Gesetz  in drei (3) Monaten nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft, was am 27. September 2017 (Inkrafttreten) geschehen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Arbeitserlaubnis in der Ukraine nach dem alten Verfahren erteilt.

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