StartseitePublikationenNachrichtenÄnderungen in der Gesetzgebung über die Registrierung von juristischen Personen (GmbH)

Änderungen in der Gesetzgebung über die Registrierung von juristischen Personen (GmbH)

Просмотров: 1006

Am 2. November 2019 trat ein Gesetz in Kraft, mit dem eine Reihe von Rechtsvorschriften geändert wurde, die die Geschäftsaktivitäten regeln.

 

Heute analysieren wir alle Neuheiten und ihre mögliche Wirkung auf die Geschäftstätigkeit.



Änderungen im Gesetz, das die Tätigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung regelt

  • Ausweiterung der Befugnisse des Exekutivorganes. Heutzutage kann in der Satzung der Gesellschaft vorgeschrieben werden, dass ihr Exekutivorgan für die Abwicklung der Großgeschäfte keine Abstimmung der Generalversammlung braucht.
Wenn ein neues Unternehmen vorher im Berichtsquartal nicht tätig war und sein Nettovermögen nur aus dem Stammkapital, z.B. in Höhe von 1000 UAH, bestand, konnte der Leiter dieses Unternehmens ohne Generalversammlung die Verträge, deren Preis 500 UAH überstieg, nicht abschließen.

 

Heute ist es möglich in der Satzung eine andere Reihenfolge festzustellen. Geben Sie beispielsweise an, dass das Exekutivorgan seine bestimmten Handlungen mit der Generalversammlung nicht abstimmen muss. Diese Möglichkeit kann man nutzen, um von jeder Unterzeichnung des Vertrags, deren Preis die Hälfte des Vermögenswertes übersteigt, die Generalversammlung nicht einzuberufen.

  • Das Verfahren zur Erbfolge eines Stammkapitalanteils der Gesellschaft wurde geändert. Jetzt ist die Zustimmung anderer Gesellschafter zum Beitritt des Erbfolgers zur Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die Satzung eine Bestimmung mit der Anforderung der Zustimmung von anderen Gesellschaftern enthält, ist Ihre Satzung in diesem Teil nicht mehr aktuell.
                                 
                                 Änderungen im Prozess der Registrierung von
                juristischen Personen, natürlichen Personen und öffentlichen Verbänden
  • Für die Durchführung von allen Registrierungshandlungen  ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Der staatliche Registerführer muss seinerseits die Echtheit dieser Vollmacht überprüfen. Solche Norm wurde eingeführt, um feindliche Übernahmen zu entgehen. Aber es wurde offensichtlich beschlossen sich auch in den Fällen mit kleinen Änderungen abzusichern.
  • Notariatsformulare müssen alle Dokumente enthalten, die sich auf die Änderung des Gesellschafterbestandes und der Stammkapitalgröße beziehen. Zukünftig müssen die Übernahmeprotokolle des Anteils, die Protokolle von Generalversammlungen, bei denen die Stammkapitalgröße genehmigt wird, die Anträge über den Austritt aus einer Gesellschaft nicht nur notariell beglaubigt, sondern auch auf dem Notariatsformular ausgeführt werden.
  • Überprüfung der Gültigkeit von Vollmachten, die nur in der Ukraine ausgestellt wurden. Darüber hinaus wissen die meisten staatlichen Registerführer nicht, wie sie mit den im Ausland ausgestellten Vollmachten umgehen sollen. Daher warten viele Registerführer jetzt noch auf eine Klärung des Justizministeriums, und Dokumente von Unternehmen mit den Vollmächten der ausländischen Gesellschafter werden in vielen Fällen aus formellen Gründen einfach nicht berücksichtigt.
Bestimmte Aspekte der Tätigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung wurden also zum Guten geändert. Es ist wichtig auf solche Änderungen rechtzeitig zu reagieren und sie in den Satzungen festzustellen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Was die Änderungen im Registrierungsprozess betrifft, ist hier die Situation komplizierter. Jetzt verstehen nicht alle staatlichen Registerführer, wie man neue Standards richtig befolgt. Natürlich wird das Verfahren mit der Zeit verständlicher, aber während aktiver Gesetzesänderungen muss man besonders vorsichtig sein.

Unser Team von hochqualifizierten Juristen hilft Ihnen gerne die Neuerungen  besser zu verstehen und ist bereit für Sie alles zu tun. Wenden Sie sich bitte jederzeit an uns!
Просмотров: 1006
Доп. меню
Связанная практика Услуги по теме материала