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Liquidation der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine: Verfahren und Dokumente

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Liquidation der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens gehört zu den schwersten, langwierigsten und teuersten Registrierungsverfahren. Dies ist sowohl mit der Durchführung von zahlreichen Maßnahmen, als auch mit ungenügender Regelung des Liquidationsverfahrens von solchen Repräsentanzen gebunden.

 

Für einige Registrierungsmaßnahmen sind die Fristen für die Behandlung der Dokumente durch die Behörden nicht festgestellt, für andere – ein bestimmtes Dokumentenverzeichnis, auf dessen Grundlage diese Behandlung durchgeführt wird, und / oder das Verfahren von solcher Behandlung. Infolgedessen wird viel Zeit und Mühe verwendet, um  die Vereinbarungen mit bestimmten Vertretern jener Behörden zu treffen, die für die Durchführung von Registrierungsmaßnahmen verantwortlich sind.

 

Allgemeine Grundlagen für die Liquidation der Repräsentanzen  ausländischer Unternehmen sind im Paragraph 15 der Anweisung über das Registrierungsverfahren der Repräsentanzen ausländischer Subjekte der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine festgestellt, die durch den Befehl des Finanzministeriums der Ukraine Nr. 30 vom 18.01.1996 genehmigt wird. Laut dieser Anweisung wird die Tätigkeit der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in folgenden Fällen eingestellt: 

  • bei der Liquidation eines ausländischen Unternehmens mit der Repräsentanz innerhalb der Ukraine;
  • bei der Aufhebung der Vereinbarung mit einem ausländischen Staat, wenn die Repräsentanz auf Grundlage von solcher Vereinbarung eröffnet wurde, und diese Tatsache unmittelbar durch die Bestimmung der Vereinbarung festgelegt wird;
  • auf Beschluss eines ausländischen Unternehmens, das die Repräsentanz eröffnete;
  • bei der Nichterfüllung durch ausländisches Unternehmen oder seine Repräsentanz der Gesetzgebung der Ukraine (auf dem Gerichtswege).

Zum gebräuchlichsten Grund zwischen den angegebenen Gründen, der  die Durchführung von allen Registrierungsmaßnahmen fordert, gehört die Liquidation der Repräsentanz auf Beschluss eines ausländischen Unternehmens (in anderen Fällen ist die Liquidation der Repräsentanz im Zwangswege möglich). Sie ist mit einem Beschluss oder einem Protokoll des Organs des ausländischen Unternehmens ausgefertigt, zu dessen Befugnissen die Liquidation von Repräsentanzen im Ausland gehört. Für die Umsetzung dieses Beschlusses in der Ukraine sind ordnungsmäßige Legalisierung (Legalisierung bei den Konsulatseinrichtungen oder durch Anbringen der Apostille) und die Übersetzung ins Ukrainische mit der Beglaubigung der Übersetzung mit dem Siegel des Übersetzers erforderlich. 

Auf Grundlage dieses Beschlusses werden alle Mitarbeiter der Repräsentanz entlassen, die Konten abgeschlossen, die Repräsentanz wird bei den Behörden des Pensionsfonds, bei den Steuer- und Statistikbehörden abgemeldet und aus dem Register des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung ausgeschlossen. Darüber hinaus kann für die Durchführung von einigen obengenannten Maßnahmen die Entscheidung über die Bestellung der Liquidationskommission (des Liquidators) erforderlich sein, die ebenfalls ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt werden muss.

In der Praxis wird die Inhalt dieser Beschlüsse oft in einem der offiziellen Printmedien veröffentlicht und auch schriftlich über die Liquidation der Repräsentanz die Gläubiger des ausländischen Unternehmens innerhalb der Ukraine und staatliche Behörden benachrichtigt. Solche Handlungen sind erforderlich, weil das Liquidationsverfahren der Repräsentanz nichtfestgelegt ist, deshalb muss man ähnlich wie bei der Liquidation der juristischen Person verfahren. Die Veröffentlichung und die Newsletter gelten eher als Anstandsregeln, als Pflicht, weil die Repräsentanzen ausländischer Unternehmen von vornherein keine juristischen Personen sind und kein Gesetzgebungsakt die Durchführung solcher Maßnahmen erfordert.


Auf Grundlage dieser Unterlagen werden die Entlassung der Mitarbeiter der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens, sowie die Schließung ihrer Konten bei ukrainischen Banken durchgeführt. Gleichzeitig wird durch die Gesetzgebung kein gesondertes Verfahren für die Kontoschließung ausländischer Repräsentanzen festgestellt. Daher ist es erforderlich, solches Konto im allgemeinen Verfahren zu schließen, das durch Abs. 20 der Anweisung über das Verfahren der Eröffnung, Verwendung und Schließung von Konten in nationaler und ausländischer Währung vorgesehenen ist, die durch die Verordnung der Nationalbank der Ukraine Nr. 492 vom 12.11.2003 genehmigt wurde. 

Gemäß diesem Dokument ist die Bankkontenschließung von Kunden möglich, entweder auf Grundlage des Kundenantrags oder auf Grundlage des Beschlusses des Organs, das die Auflösung der juristischen Person durchführt (des Liquidators). Da die Repräsentanz keine juristische Person ist, kann man sich mit der Bank über die Kontoschließung auf Grundlage des einfachen, durch bevollmächtigte Person des ausländischen Unternehmens (z.B. Liquidator) vorgelegten Antrags verständigen. Falls die Vereinbarung nicht getroffen wird, ist es erforderlich zusätzlich zum Antrag eine Kopie des Beschlusses eines  ausländischen Unternehmens über die Schließung der Repräsentanz und die Karte mit der Musterunterschrift des Liquidators und dem notariell beglaubigten Mustersiegelabdruck der Repräsentanz beizulegen.


In jedem Fall muss man ein laufendes Konto für den Fall der Durchführung von Verrechnungen mit den Behörden der Staatsmacht lassen. Die Schließung des letzten Kontos wird auf Grundlage des Antrags des Liquidators über die Kontoschließung durchgeführt.

 

Laut der Verordnung des Pensionsfonds der Ukraine Nr.21-6 vom 27.09.2010 ist für die Abmeldung bei den Organen des Pensionsfonds erforderlich die Kopien von solchen Dokumenten vorzulegen:

 

• Kopie des Verfügungsdokumentes (des Beschlusses) des Eigentümers oder durch den Eigentümer bevollmächtigten Organs über die Liquidation;
   

• Kopie des Verfügungsdokumentes über die Bildung der Liquidationskommission;

• Kopie des Verfügungsdokumentes über die Auflösung der unabhängiger Unternehmertätigkeit der natürlichen Person.


Leider berücksichtigt obengenannte Verordnung keine Möglichkeit der Vorlage nur eines von diesen Dokumenten (z.B. des Beschlusses über die Liquidation der Repräsentanz), deshalb sind die Organe des Pensionsfonds berechtigt nicht nur den Beschluss über die Liquidation, sondern auch den Beschluss über die Bildung der Liquidationskommission zu verlangen. Darüber hinaus sind diese Dokumente innerhalb von 10 Tagen nach der Beschlussfassung über die Liquidation vorzulegen, mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Legalisierung und Übersetzung ist diese Tatsache schwerefüllbar. Aber es ist ein weiterer Grund für die Nörgeleien seitens der Organe des Pensionsfonds der Ukraine.

Nach Einreichung der obengenannten Dokumente sind die Organe des Pensionsfonds der Ukraine verpflichtet  innerhalb von 10 Tagen dokumentarische Prüfung der Richtigkeit der Berechnung und Zahlung von einheitlicher sozialer Gebühr durchzuführen. Da bei den ausländischen Repräsentanzen „ nichts zu holen ist“, können die Probleme mit dem Datum der Durchführung dieser Prüfung entstehen, die im Wege der Verhandlungen zu lösen sind.  

 

Nach dem Prüfungsabschluss ist das Prüfungsprotokoll  abgefasst, das durch die Liquidationskommission unterzeichnet wird und auf dessen Grundlage eine abschließende Verrechnung mit den Organen des Pensionsfonds der Ukraine erfolgt. Bei der Feststellung der Verschuldung bei der Zahlung einheitlicher sozialer Gebühr wird durch die Organe des Pensionsfonds der Ukraine eine Bescheinigung über die Schuld gegenüber dem Pensionsfond der Ukraine erstellt, von deren eine Kopie an die Liquidationskommission gesendet werden soll. Nach der endgültigen Verrechnung wird ausländische Repräsentanz beim Pensionsfond der Ukraine abgemeldet und ihre Sache wird geschlossen.

 

Gleichzeitig mit diesem Verfahren  wird die Abmeldung der ausländischen Repräsentanz bei den Steuerbehörden durchgeführt. Laut dem Abs. 5.5 der Regelung über die Erfassung der Steuer- und Gebührenzahler, die durch den Befehl des Finanzministeriums der Ukraine Nr. 1588 vom 09.12.2011 genehmigt wurde, ist die Vorlage der Mitteilung über die Auflösung der  Wirtschaftstätigkeit  (formlos erstellt), der Berechnung der Steuerverpflichtungen des Nichtansässigen und des Berichtes über Abzug und Abführung an den Staatshaushalt der durch das Steuerkodex festgestellten Steuern erforderlich. Darüber hinaus ist es notwendig die Verrechnungen der Gewinnsteuer und der anderen Steuern und Gebühren mit dem Staatshaushalt durchzuführen.

Danach muss staatliche Steueramtsbehörde innerhalb von 10 Tagen eine Entscheidung über die Abmeldung bei der ständigen Repräsentanz des Nichtansässigen des Kennzeichens des Gewinnsteuerzahlers im Register der Steuerzahler-Nichtansässigen treffen. 

 

Die Abmeldung solcher Repräsentanz beim Steueramt laut dem Abs. 5.8. der Regelung über die Erfassung der Steuer- und Gebührenzahler wird im allgemeinen Verfahren durchgeführt. Das heißt, mit der Ansetzung und Durchführung außerplanmäßiger Steuerprüfung der ausländischen Repräsentanz auf Grundlage des  Abs.78.1.7. des Steuerkodex der Ukraine. Dabei sind die Fristen von solcher Prüfung gesetzlich nicht festgestellt und sie können mit den ähnlichen außerplanmäßigen Prüfungen bei der Schließung der Niederlassungen der juristischen Person bestimmt werden.


Wenn nach den Ergebnissen der Prüfung die Steuerschuld sich ergibt, verpflichtet sich das Organ des staatlichen Steueramtes die Mittelung über Geldverpflichtungen und Steuerschulden gemäß dem Formblatt Nr. 10 zu erstellen. Falls solche Tatsachen nicht festgestellt sind oder die Steuer-, Gebühren- oder Strafschuld bezahlt wird, erteilt das Organ des staatlichen Steueramtes den Abmeldeschein laut Formblatt Nr. 12-ОПП. Ab dem Zeitpunkt der Erteilung dieses Abmeldescheines gilt die Repräsentanz als beim staatlichen Steueramt abgemeldet unter der Bedingung der Eintragung ins Register der Repräsentanzen. 

Der Beschluss über das Erlöschen der Eintragung im Register der Repräsentanzen wird durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gefasst. Ein bestimmtes Dokumentenverzeichnis, auf dessen Grundlage solcher Beschluss gefasst wird, ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis ist jedoch in der Regel ein amtlich beglaubigter Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Auflösung der ausländischen Repräsentanz erforderlich, sowie auch die Bescheinigung über die Registrierung der Repräsentanz (Letztere wird eingezogen).

 

Darüber hinaus, wenn in der Repräsentanz ausländische Staatsbürger angestellt wurden, unterliegen der Rückgabe beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung

die für sie erteilten Kennkarten. Die Fristen der Beschlussfassung über das Erlöschen der Eintragung im Register der Repräsentanzen sind durch die Gesetzgebung nicht vorgeschrieben und daher gelten in der Praxis als Ergebnis der Vereinbarung der Parteien. Nach der Beschlussfassung wird der bevollmächtigten Person der ausländischen Repräsentanz die Mitteilung über gefassten Beschluss gesendet.

 

Nach der Durchführung von allen obengenannten Maßnahmen ist es auch erforderlich, bei den Statistikbehörden einen Antrag auf Streichung der ausländischen Repräsentanz aus dem Einheitlichen staatlichen Register der Unternehmen und Organisationen der Ukraine einzureichen. Für die Durchführung dieser Maßnahme muss man gemäß der Vorschrift über Einheitliches staatliches Register der Unternehmen und Organisationen der Ukraine, die durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 118 vom 22.01.1996 genehmigt wurde,  folgende Dokumente einreichen:

• Mitteilung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung über das Erlöschen der Eintragung im Register der Repräsentanzen;

• Bescheinigung über die Abmeldung bei den Organen des staatlichen Amtes;

• ausgefüllte Registrierkarte zur Streichung aus dem Einheitlichen staatlichen Register der Unternehmen und Organisationen der Ukraine.

Die Fristen der Streichung der ausländischen Repräsentanz aus dem Einheitlichen staatlichen Register der Unternehmen und Organisationen der Ukraine sind nicht festgelegt.

Nach der Durchführung von allen obengenannten Maßnahmen kann man das Siegel zerstören und letztes Bankkonto schließen. 

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