Gemeinsame Tätigkeit: Schwerpunkte, Vorteile und Nachteile.
Für die Umsetzung eines bestimmten Projektes fehlt es einem Unternehmen manchmal an Finanzmittel, Vermögen oder Fachkenntnisse. Dabei gibt es doch ein anderes Unternehmen, das Finanzmittel, Vermögen oder Kenntnisse besitzt und ein Interesse an die Umsetzung eines solchen Projektes hat. Zum Beispiel, verfügt das Unternehmen über ein Grundstück, auf dem es aus Mangel an Finanzmitteln unmöglich ist, ein gewinnbringendes Gebäude zu bauen. Gleichzeitig hat ein anderes Unternehmen die Mittel und den Wunsch, beispielsweise, ein Restaurant oder ein Einkaufszentrum zu errichten, es ist jedoch unmöglich, ein Grundstück für diese Zwecke zu erhalten.
In diesen und in anderen ähnlichen Fällen lohnt es sich nicht immer selbständig solche Fragen zu lösen, Kredite aufzunehmen und in einen harten Wettbewerb mit anderen an solchen Projekten interessierten Personen zu treten. Es ist viel richtiger und nützlicher vorhandene Ressourcen eines Unternehmens mit Ressourcen eines anderen Unternehmens zu vereinigen, das geplante Projekt durch vereinte Anstrengungen zu realisieren und den erzielten Gewinn gemäß dem Beitrag zur gemeinsamen Sache zu teilen.
Um solche gemeinsamen Projekte umzusetzen, ist es gar nicht notwendig eine neue juristische Person zu schaffen. Wenn das Projekt risikoreich und / oder kurzfristig ist, kann ein Abschluss des Gesellschaftsvertrags zwischen den Unternehmen wesentlich effektiver sein.
Im Rahmen dieses Vertrags gemäß dem Artikel 1130 des Handelsgesetzbuches
verpflichten sich die Vertragsparteien für die Erreichung des bestimmten legitimen Ziels ohne Gründung der juristischen Person zusammen zu handeln. Gemeinsame Tätigkeit auf Grundlage eines solchen Vertrags kann sowohl durch Vereinigung der Beiträge der Gesellschafter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als auch ohne Vereinigung von Beiträgen der Gesellschafter ausgeübt werden. Im letzteren Fall (beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ohne Vereinigung der Beiträge) verwendet jede der Vertragsparteien eigenes Anlagevermögen, trägt eigene Kosten und zieht eigene Finanzmittel. Das heißt, realisiert ein eigenes Teil des Projektes selbstständig, ohne Verwendung von Mitteln und Ressourcen eines anderen Unternehmens, koordiniert nur organisatorische Aspekte des Projektes und teilt den Gewinn im Verhältnis zur endgültigen Beteiligungsquote am Projekt.
Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Vertrag über Gesellschaft bürgerlichen Rechts) leisten die Parteien zur gemeinsamen Tätigkeit die Beiträge in Form von Vermögen, Geldmitteln, beruflichen und sonstigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Geschäftsbeziehungen und / oder Geschäftsreputation. Standardmäßig gelten diese Beiträge als wertgleich, sofern sich aus dem Vertrag oder den tatsächlichen Umständen nichts anderes ergibt, und hinsichtlich dieser Beiträge bei Vertragsparteien ein Recht auf Bruchteilseigentum entsteht. Als Bruchteilseigentum gelten auch die infolge der gemeinsamen Tätigkeit hergestellten Produkte, und aus dieser Tätigkeit erhaltene Ergebnisse und Einnahmen.
Demnach ist die Nutzung dieses Vermögens nur mit allgemeiner Zustimmung
der Vertragsparteien möglich. Der Gewinn aus den Ergebnissen gemeinsamer Tätigkeit wird in diesem Fall gemäß dem Wert der Beiträge der Gesellschafter zum gemeinsamen Vermögen ausgeschüttet, soweit vertraglich oder durch die Vereinbarung der Parteien nicht anders festgelegt ist.
Zu den Hauptvorteilen der Tätigkeit auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags gehören folgende:
- Es ist nicht erforderlich eine neue juristische Person zu registrieren. Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine neue juristische Person. Für die Umsetzung des gemeinsamen Projektes genügt es den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen.
- Bei der Ausübung der gemeinsamen Tätigkeit durch die Vereinigung von Beiträgen werden solche Beiträge zum Bruchteilseigentum ihrer Gesellschafter. Das heißt, sie werden alle Eigentümer jenes Vermögens, das als Beitrag zur gemeinsamen Sache geleistet wurde. Wenn Sie, zum Beispiel, Geld und / oder Geschäftsbeziehungen in den Bau eines Objekts auf einem Grundstück investieren, das von einer anderen Partei als ein Beitrag geleistet wurde, wird die Person Miteigentümer dieses Grundstücks und hat das Recht, dieses Objekt zu gleichen Bedingungen zu nutzen, soweit vertraglich nicht anders festgelegt ist.
- Die Möglichkeit als Beitrag zur gemeinsamen Sache nicht nur Vermögen, sondern auch Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, Geschäftsbeziehungen und Reputation, Informationen und andere Arten von Beiträgen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, zu leisten.
- Flexibilität eines Vertrags über Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowohl hinsichtlich der Rechtsordnung des Vermögens, das als Beitrag geleistet wurde, als auch hinsichtlich der Verwaltung gemeinsamer Tätigkeit. Wie bereits oben erwähnt wurde, können die Gesellschafter die Anwendung des Bruchteilseigentums für das als Beitrag geleistete Vermögen selbst widerrufen. Sie können auch selbständig sein Vermögenswert, das Verfahren der Aufbewahrung und Erstattung von mit dieser Aufbewahrung gebundenen Kosten. Darüber hinaus können sie eigenständig das Verfahren für die Ausübung gemeinsamer Tätigkeit festlegen. Die Geschäfte können von allen Vertragsparteien oder nur von einzelnen Teilnehmern geführt werden. Keine Generalversammlungen mit der Diktatur des Majoritären, keine Wahlen des Verwaltungsrates mit Stimmenmehrheit - alles nur auf Grundlage der vertraglich festgelegten gemeinsamen und gegenseitigen Zustimmung.
- Möglichkeit relativ schnell und schmerzlos eine gemeinsame Tätigkeit einzustellen. Dazu reicht es aus den Vertrag über Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zu kündigen oder, falls der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, die Teilnahme an diesem Vertrag zu verweigern und darüber drei Monate vor dem Rücktritt vom Vertrag zu benachrichtigen. Im Falle der Kündigung des Vertrags werden die Gegenstände, die in Gemeinbesitz und/oder in Gemeinnutzung übergegeben wurden, an die Gesellschafter zurückgegeben, die sie zur Verfügung gestellt haben, und übriges Vermögen (insbesondere Beiträge aus Tätigkeiten) wird gemäß dem Wert ihrer Beiträge zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt.
Neben den Vorteilen haben die Gesellschaftsverträge auch einige Nachteile:
- Mangelnde Stabilität. Die Durchführung der gemeinsamen Tätigkeit, auch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erfordert die Zustimmung aller Gesellschafter. Beim Fehlen solcher Zustimmung kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden, und abgeschlossener Vertrag kann relativ leicht gekündigt werden. Auch wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, kann die Ausübung gemeinsamer Tätigkeit ohne Zustimmung aller Gesellschafter unmöglich werden.
- Unbegrenzte Haftung. Gemäß dem Art. 1138 des Handelsgesetzbuches der Ukraine wenn der Vertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit der Ausübung durch ihre Gesellschafter der unternehmerischen Tätigkeit gebunden ist, tragen diese Gesellschafter solidarische Verantwortung für alle gemeinsamen Verpflichtungen unabhängig von ihren Entstehungsgründen. Wenn als Ergebnis der gemeinsamen Tätigkeit nur der Eingang von Schulden ist, können die Kreditgeber den beliebigen Gesellschafter verpflichten diese Schulden zu bezahlen, unabhängig von seinem Anteil.
- Steuerlasten. Die Erfassung der Ergebnisse der gemeinsamen Tätigkeit sollte vom bevollmächtigten Gesellschafter getrennt von der Erfassung der Transaktionen dieses Gesellschafters geführt werden, und der Gesellschaftsvertrag unterliegt der Registrierung bei den Steuerbehörden. Die Hauptsache ist jedoch, dass Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen als Beitrag zur gemeinsamen Tätigkeit, sowie die Rücksendung solcher Waren (Dienstleistungen) unter den Begriff "Warenlieferung", und "Erbringung von Dienstleistungen" fallen und somit der MWSt-Besteuerung unterliegen. Als Bestätigung dieser Bestimmung dient auch P. 196.1.7 des Steuerkodex der Ukraine. Gleichzeitig ist der Erhalt des Steuerkredits für diese Transaktionen eine komplizierte Tatsache, weil Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine juristische Person ist. Die meisten Nachteile können durch kompetente Planung der gemeinsamen Tätigkeit beseitigt werden.
Dieses Material wurde von Juristen der Anwaltskanzlei „Pravova Dopomoga“ vorbereitet.
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