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Formen und Arten der nichtstaatlichen Vereinigungen

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Das Vereinigungsrecht gehört zu den grundlegenden Menschenrechten, weil das Funktionieren des Instituts der bürgerlichen Gesellschaft sichert. Das Vereinigungsrecht wurde in der unabhängigen Ukraine zum ersten Mal im Gesetz der Ukraine „Über die Bürgervereinigung“ vom 16.06.1992 festgestellt. Mit der Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen wurde dieses Gesetz als solches anerkannt, das den modernen Anforderungen und europäischen Standards nicht entspricht. Ab 1. Januar 2013 wurde das Gesetz der Ukraine „Über nichtstaatliche Vereinigungen“ in Kraft getreten, mit dem eine Reihe von juristischen Neuerungen eingeführt wurde, und zwar:

  • Vereinfachung der staatlichen Registrierung der nichtstaatlichen Vereinigungen, die kostenlos ist. Nur für die Eintragung der Änderungen in die Satzung, in die Struktur und in den Personalbestand der Verwaltungsorgane muss man zahlen;
  • Beschränkung der Gründe für die Registrierungsverweigerung der nichtstaatlichen Vereinigungen, auch wurde die Frist ihrer Registrierung verkürzt (jetzt 7 Tage);
  • Aufhebung der Beschränkungen gegenüber des Interessenschutzes ausschließlich von eigenen Mitgliedern;
  • Erteilung des Rechtes innerhalb der Ukraine zu handeln;
  • für nichtstaatliche Organisationen bleibt der Status „allukrainische Organisationen“ vorbehalten, doch seine Bestätigung ist ausschließlich eine freiwillige Sache;
  • Anführung der Bestimmungen im Bereich der Kontrolle für die Tätigkeit der nichtstaatlichen Vereinigungen zu den europäischen Standards;
  • abgeschlossenes Verzeichnis der Grundlagen für die Liquidation der nichtstaatlichen Organisationen wurde festgelegt;
  • das Recht auf die Ausübung durch nichtstaatliche Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeit  für die Verwirklichung der Satzungszwecke ist vorgesehen. Nichtstaatliche Vereinigungen mit dem Status der juristischen Person können die Unternehmenstätigkeit nicht nur durch gegründete Unternehmen und Gesellschaften, sondern auch direkt ausüben, wenn solche Tätigkeit dem Zweck der nichtstaatlichen Vereinigung entspricht, seiner Erreichung fördert und in der Satzung der nichtstaatlichen Organisation vorgesehen wird;
  • nichtstaatliche Organisationen und Verbände können ihre Tätigkeit sowohl als juristische Personen des privaten Rechtes, als auch ohne Status der juristischen Person ausüben.

Nach dem Artikel 1 dieses normativen Rechtsaktes wird nichtstaatliche Vereinigung als „freiwillige Vereinigung der natürlichen Personen und / oder der juristischen Personen des privaten Rechtes für Ausübung und Schutz der Rechte und Freiheiten, für Befriedigung der gesellschaftlichen, und zwar, der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, ökologischen und anderen Interessen“ definiert. Das heißt, dass nichtstaatliche Vereinigungen bestimmte Gemeinschaften sind, derer Zweck ist durch gemeinsame Anstrengungen die Rechte und Freiheiten zu schützen, die Befriedigung der gesellschaftlich notwendigen Interessen zu sichern. 

 

Formen der nichtstaatlichen Vereinigungen  

Nach dem Gesetz der Ukraine „Über nichtstaatliche Vereinigungen“ unterscheidet man folgende Rechtsformen der nichtstaatlichen Vereinigung – nichtstaatliche Organisation und nichtstaatlicher Verband. Gemäß den Anforderungen des Artikels 1 ist nichtstaatliche Organisation eine nichtstaatliche Vereinigung, derer Gründer und Mitglieder (Teilnehmer) natürliche Personen sind, und nichtstaatlicher Verband ist auch eine nichtstaatliche Vereinigung, derer Gründer juristische Personen des privaten Rechtes sind und die Mitglieder sowohl juristische Personen des privaten Rechtes, als auch natürliche Personen sein können.

Deshalb bestehen die grundlegenden Unterschiede zwischen den Formen der nichtstaatlichen Vereinigung in den Anforderungen an die Gründer und die Mitgliedschaft.  

 

Kriterien

Nichtstaatliche Organisation

Nichtstaatlicher Verband

Gründer


Staatsbürger der Ukraine, Ausländer und Staatenlose, die sich innerhalb der Ukraine auf gesetzlicher Grundlage befinden, 18 Jahre alt sind, und für nichtstaatliche Jugend- und Kinderorganisationen – 14 Jahre alt sind.

Juristische Personen des privaten Rechtes, darunter auch nichtstaatliche Vereinigungen mit dem Status der juristischen Person.

Beschränkungen bezüglich der Gründer

Der Gründer kann die Person nicht sein,

die durch das Gericht als handlungsunfähig anerkannt wurde.


Die Gründer können politische Parteien und juristische Personen nicht sein, in Bezug auf welche ein Beschluss über ihre Auflösung gefasst wurde oder die sich im Prozess der  Auflösung befinden; auch juristische Personen des privaten Rechtes, in welchen der einzige Gründer eine dieselbe Person ist; juristische Person des privaten Rechtes, wenn der Gründer (Besitzer der bedeutenden Beteiligung) dieser juristischen Person zum Personenverzeichnis eingetragen wurde, die mit der terroristischen Tätigkeit gebunden sind oder zu welchen internationale Sanktionen angewendet wurden.

Mitglieder (Teilnehmer)

Personen, die 14 Jahre alt sind. Der Alter von Mitgliedern der Jugend- und Kinderorganisation wird durch die Satzung der Organisation im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen festgestellt.


Juristische Personen des privaten Rechtes, darunter auch nichtstaatliche Verbindungen mit dem Status der juristischen Person, natürliche Personen, die 18 Jahre alt sind und durch das Gericht als handlungsunfähig nicht anerkannt wurden.


Anzahl der Gründer


Mindestens zwei Personen


Mindestens zwei Personen

Gemischte Beteiligung

Nur natürliche Personen


Sowohl juristische Personen des privaten Rechtes, als auch natürliche Personen


Rechtsform der nichtstaatlichen Vereinigung ist ein obligatorischer Bestandteil ihrer Benennung, das heißt, dass sie zur gemeinsamen Benennung der nichtstaatlichen Vereinigung gehört.

 

Ob nichtstaatliche Vereinigung juristische Person ist  

Nichtstaatliche Vereinigungen können sowohl mit dem Status der juristischen Person, als auch ohne solchen Status gegründet werden. Der Unterschied zwischen diesen zwei Varianten liegt im Umfang der Rechte und Pflichten.


Nach dem Zivilkodex der Ukraine ist juristische Person eine Organisation mit dem abgetrennten Vermögen, die im eigenen Namen Vermögens- und persönliche Nichtvermögensrechte und Pflichten bekommen kann, als Kläger und Beklagte beim Gericht vertreten kann.


Also, die nichtstaatliche Vereinigung mit dem Status der juristischen Person übernimmt alle für beliebige juristische Person typischen Merkmale. Nichtstaatliche Vereinigung  mit dem Status der juristischen Person im Gegensatz zur nichtstaatlichen Vereinigung ohne solchen Status kann:

  • den Beteiligten der zivilrechtlichen Beziehungen sein, Vermögens- und Nichtvermögensrechte laut der Gesetzgebung erwerben;
  • unternehmerische Tätigkeit direkt ausüben, dabei braucht man nicht vergessen, dass manchmal unternehmerische Tätigkeit als Grund für die Aufhebung des Gemeinnützigkeitsstatus gelten kann;
  • für die Erreichung des Satzungszwecks die Massenmedien gründen;
  • an der Durchführung der staatlichen Regulierungspolitik teilnehmen;  
  • im gesetzlich festgestellten Verfahren an der Arbeit der Konsultativ-, Beratungs-, und anderen Hilfsorgane, die durch Organe der Staatsmacht, Organe der Staatsmacht der Autonomer Republik Krim, lokale Behörden für die Durchführung der Beratungen mit den nichtstaatlichen Vereinigungen und Vorbereitung der Empfehlungen zu den Fragen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen gegründet wurden, teilnehmen;
  • durch die Vereinigung gegründete Gesellschaften und Unternehmen können als Auftragnehmer des öffentlichen Auftrags nach der Gesetzgebung sein. 

Dabei hat nichtstaatliche Vereinigung mit dem Status der juristischen Person und ihre gegründeten juristischen Personen (Gesellschaften, Unternehmen) eine Verpflichtung die Buchhaltung, die finanzielle und statische Berichterstattung zu führen, bei den Behörden des Staatlichen fiskalischen Amtes eingetragen zu sein und ins Budget die Pflichtzahlungen nach der Gesetzgebung zu leisten.   

 

Status der nichtstaatlichen Organisation oder des nichtstaatlichen Verbandes  

Der Status der nichtstaatlichen Vereinigungen wurde geändert, weil das Gesetz der Ukraine „Über nichtstaatliche Vereinigungen“ keine Bestimmung über die Klassifizierung des Status im Zusammenhang mit dem Territorium der Tätigkeit von nichtstaatlichen Vereinigungen enthält. Das bedeutet, dass obligatorische Aufteilung der Vereinigungen nach dem territorialen Status auf: allukrainisch, lokal und international fehlt. Das gültige Gesetz bestimmt, dass nichtstaatliche Vereinigungen „Kinder-“, „Jugend-“ oder „allukrainisches“ Status haben können. Die Bedeutung des allukrainischen Status unterscheidet sich etwas von vorheriger Bedeutung.


Laut dem Artikel 19 des Gesetzes der Ukraine “Über nichtstaatliche Vereinigungen“ kann nichtstaatliche Vereinigung den allukrainischen Status beim Vorhandensein der entsprechenden Unterabteilungen in den meisten territorialen Verwaltungseinheiten, die im Teil 2 Art. 133 der Verfassung der Ukraine festgestellt sind, haben und wenn diese nichtstaatliche Vereinigung solchen Status in rechtsverbindlicher Weise bestätigt hat.

 
Also, für den Erhalt des allukrainischen Status braucht man die Gründung durch nichtstaatliche Vereinigung der einzelnen Unterabteilungen in der Mehrheit, das heißt in 14 territorialen Verwaltungseinheiten der Ukraine. Die Bestätigung des allukrainischen Status der nichtstaatlichen Vereinigung und die Absage von solchem Status sind von jetzt ab freiwillig. Für die Bestätigung des allukrainischen Status oder für Absage von solchem Status soll nichtstaatliche Vereinigung bei der bevollmächtigten Behörde in Fragen der Registrierung einen Antrag in der durch Justizministerium festgestellten Form einreichen. 

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