Beglaubigung von Dokumenten eines ausländischen Unternehmens für die Registrierung einer Repräsentanz in der Ukraine. Was ist dazu erforderlich?
In diesem Material finden Sie die Antworten auf solche Fragen:
- Welche Dokumente müssen für die Registrierung eingereicht werden?
- Ist es erforderlich Dokumente zu legalisieren?
- Das Verfahren der Beglaubigung von Dokumenten eines ausländischen Unternehmens
- Wie kann man Fehler bei der Ausfertigung der Dokumente vermeiden?
Gesetzliche Anforderungen
Gemäß der Anweisung über das Registrierungsverfahren von Repräsentanzen ausländischer Subjekte der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine (genehmigt durch den Erlass des Ministeriums für Außenwirtschaft und Handel der Ukraine vom 18. Januar 1996 Nr. 30) muss ein ausländisches Unternehmen für die Registrierung der Repräsentanz in der Ukraine folgende Dokumente vorlegen:
- einen formlosen Antrag mit der Bitte der Registrierung einer Repräsentanz;
- ein Dokument über die Registrierung eines ausländischen Unternehmens im Staat seines Sitzes;
- eine Bescheinigung aus der Bank über die Kontoeröffnung;
- eine Vollmacht für den Leiter der Repräsentanz.
Legalisierungsverfahren
Das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten ist durch Wiener Übereinkommen „Über konsularische Beziehungen“ von 1963 geregelt.
Gemäß dem Übereinkommen ist die Legalisierung ein Verfahren, das die Rechtsgültigkeit des Originals der offiziellen Dokumente bestätigt. Die Legalisierung bestätigt auch:
- das Original der Unterschriften von Amtspersonen (um eine gefälschte Unterschrift zu vermeiden);
- die Echtheit der Stempel und Siegel, mit welchen das Dokument befestigt wird. Dies ist für solche Dokumente erforderlich, die im Ausland verwendet werden sollen.
Das Schlüsselwort ist hier das Verfahren, weil die Legalisierung aus vielen Schritten besteht.
Es gibt jedoch internationale Abkommen, die das Legalisierungsverfahren erheblich erleichtern. Eine solche Vereinbarung ist das Haager Übereinkommen (von 1961). Jedes Jahr werden immer mehr Staaten seine Teilnehmer.
Nach diesem Abkommen werden die Dokumente der Mitgliedstaaten durch das Anbringen von Apostille legalisiert. Es gibt jedoch eine Reihe von Staaten, mit denen die Ukraine eine Vereinbarung über die Ablehnung der Legalisierung der offiziellen Dokumente unterzeichnet hat. Die meisten von ihnen sind die Staaten des postsowjetischen Raums, sowie Polen, die Tschechische Republik, Ungarn und andere. In diesen Ländern muss man die Apostille nicht anbringen, es genügt die notarielle Beglaubigung von Dokumenten.
Schlussfolgerungen
Um ein ausländisches Unternehmen in der Ukraine zu registrieren, ist es notwendig, die Anweisung über das Registrierungsverfahren von Repräsentanzen ausländischer Subjekte der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine zu befolgen.
Je nach einem konkreten Land (in dem ein Unternehmen, das eine Repräsentanz in der Ukraine eröffnen will, ansässig ist) können die Dokumente des Unternehmens:
• legalisiert werden;
• mit der Apostille beglaubigt werden;
• notariell beglaubigt werden.