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Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine

Ihr Unternehmen errichtet eine Zweigniederlassung in der Ukraine und Sie müssen umziehen, um dort zu arbeiten? Sind Sie ein Geschäftsmann und wollen ein eigenes Geschäft in der Ukraine beginnen?

Sind Sie mit einem ukrainischen Staatsbürger verheiratet und wollen mehr Zeit mit dem Ehepartner in seinem/ihrem Herkunftsland verbringen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Der Ausländer kann aus verschiedenen Gründen den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine benötigen.

Wenn Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben möchten, aber in der Ukraine für eine längere Zeit (in der Regel länger als 90 Tage innerhalb einer 180-tägigen Frist) aufhalten sollen, ist die Aufenthaltserlaubnis genau jenes Dokument, das Sie brauchen.

Unsere Kanzlei unterstützt beim Erhalt der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Kunden. Das Verfahren der Ausfertigung von Aufenthaltserlaubnis dauert gewöhnlich nicht mehr als zwei Wochen. Diese Frist kann kürzer oder länger, abhängig von der Situation des konkreten Kunden sein (ausgehend von Gründen für den Aufenthalt und vom Vorliegen der notwendigen Dokumente).

Mehr Informationen über unsere praktische Erfahrung können Sie in unseren Publikationen über den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine für den Staatsbürger der Türkei und für den Staatsbürger der USA lesen.

Rückmeldungen unserer Kunden
I.V. Logvinenko , Bravo Airways
„Bravo Airways“ bedankt der Anwaltskanzlei „Pravova Dopomoga“ für hochqualitative und rechtzeitige Erbringung von Rechtsdienstleistungen.
Skibinskiy V., Yokogawa Electric Ukraine Ltd.
Yokogawa Electric Ukraine Ltd. bedankt bei dem Partner der Rechtsanwaltskanzlei Volodymyr Gurlov für die Unterstützung zu den Fragen des Gesellschafts-, Steuer-, Zoll-, Arbeits-, Immigrationsrechtes und anderer Rechtsbereiche.
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Was wir machen

Die Juristen unserer Rechtskanzlei erbringen folgende Dienstleistungen:

  • erteilen eine Beratung zu den Fragen der Möglichkeit des Erhalts von Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine in Ihrem konkreten Fall;
  • analysieren Ihre Situation und helfen eine besonders optimale Grundlage für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis zu finden;
  • unterstützen beim Erhalt (bei der Ausfertigung) von einigen Dokumenten im Laufe der Vorbereitungsetappe (Führungszeugnis, Zertifikat der ärztlichen Untersuchung, Krankenversicherungsbescheinigung u.s.w.);
  • erbringen Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Firmenregistrierung (wenn der Ausländer zum Zwecke der Geschäftsführung in der Ukraine bleiben will);
  • bereiten notwendige Dokumente für die Erteilung der Erlaubnis vor, füllen Anmeldungen, Formulare u.s.w. aus;
  • nehmen auf sich die Zusammenwirkung mit den Staatsbehörden (darunter auch mit dem Migrationsdienst der Ukraine und seinen Unterabteilungen, mit den Staatsadministrationen u.s.w.);
  • beraten zu den Fragen der offiziellen Zahlungen und Steuern und leisten die Zahlungen im Namen des Kunden nötigenfalls;
  • helfen die Wohnung in der Ukraine für offizielle Registrierung unter bestimmter Adresse zu finden;
  • erbringen andere begleitende Rechtsdienstleistungen abhängig von den Anforderungen und den Endzwecken des Kunden. 
Als Ergebnis unserer Zusammenarbeit dient die Übergabe dem Kunden des fertigen Dokumentes, das einen langen Aufenthalt in der Ukraine ermöglicht.

NOTWENDIGE DOKUMENTE UND INFORMATION

  • Reisepass des Ausländers (Original) mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische (Übersetzungsbüro);
  • 4 Farbbilder des Antragstellers 3,5 cm х 4,5 cm auf Mattpapier;
  • Original der Migrationskarte (falls der Antragssteller sie irgendeinmal bekommen hat);
  • Krankenversicherungsbescheinigung des Nichtansässigen (bei Bedarf hilft unsere Rechtskanzlei die Krankenversicherungsbescheinigung abzuschließen, die allen Anforderungen entspricht);
  • Original des Führungszeugnisses (Vorstrafenlosigkeit in der Ukraine). Nach Wunsch des Kunden helfen unsere Juristen solches Führungszeugnis zu erhalten;
  • urkundliche Bestätigung, dass der Antragsteller den Wohnsitz für Verbleiben in der Ukraine hat (Immobilieneigentumsbescheinigung oder registrierter Mietvertrag); 
  • Dokument, das als Grundlage für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis dient (Arbeitserlaubnis, Heiratsurkunde u.s.w.).  
Unsere Juristen können zusätzliche Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen, die Sie für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis haben, anfordern. 

ES IST WICHTIG ZU WISSEN

Zu den besonders verbreiteten Gründen für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis gehören:  

  • Arbeitsanstellung des ausländischen Staatsbürgers in der Ukraine, einschließlich Arbeit bei Repräsentanz des ausländischen Unternehmens oder Gründung des eigenen Unternehmens für Geschäftsführung  in der Ukraine (Arbeit als Geschäftsführer);
  • Eingehung einer Ehe mit dem ukrainischen Staatsbürger (männliches oder weibliches Geschlecht) oder andere Verwandtschaftsverhältnisse mit den Ukrainern;
  • Verwandtschaft mit dem ausländischen Staatsbürger, der sich innerhalb der Ukraine auf den durch die Gesetze der Ukraine festgestellten Rechtsgrundlagen befindet;
  • Auch andere Grundlagen sind vorhanden, die dem ausländischen Staatsbürger ermöglichen in der Ukraine längere Zeit zu bleiben.

Der Erhalt von Arbeitserlaubnis in der Ukraine wird durch provisorisches Antragsverfahren über die Ausfertigung der Niederlassungserlaubnis und über die Aufenthaltserlaubnis geregelt, das mit dem Erlass des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Ukraine Nr. 681 vom 15.07.2013 offiziell genehmigt wird.

Das Recht auf die Einreichung des Antrags auf Erhalt der Aufenthaltserlaubnis haben:

  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die auf gesetzlichen Grundlagen in die Ukraine  für die Arbeitstätigkeit gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Beteiligung an den Projekten der internationalen technischen Hilfe, die ordnungsgemäß in der Ukraine registriert wurden, gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Verbreitung von Glaubenslehren, die Vornahme von Amtshandlungen oder die Ausübung anderer religiösen Maßnahmen auf Grund der Einladung von religiösen Organisationen und nach der Abstimmung mit der zuständigen Behörde, die solche Organisation registriert hat, gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Beteiligung an der Tätigkeit von Zweigniederlassungen, Repräsentanzen, und anderen Struktureinheiten der Nichtregierungsorganisationen, die ordnungsgemäß registriert wurden, gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Arbeit bei den Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in der Ukraine, die nach der Gesetzgebung der Ukraine registriert wurden, gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die unser Land zum Zwecke der Arbeitsanstellung bei den Zweigniederlassungen der ausländischen Banken, die ordnungsgemäß registriert wurden, besuchen;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Beteiligung an der Kultur-Wissenschafts- und Bildungstätigkeit aufgrund und entsprechend den durch internationale Verträge der Ukraine festgestellten Prozeduren oder den speziellen Programmen gekommen sind. Dies betrifft auch professionelle Sportler und ausländische Staatsbürger, die in die Ukraine für freiwillige Beteiligung an den internationalen und regionalen Projekten der Ehrenamtlerorganisationen, die in der Ukraine ordnungsgemäß registriert wurden, gekommen sind;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Arbeit als Korrespondenten oder Vertreter von ausländischen Massenmedien einreisen;Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine zum Ausbildungszweck (zum Beispiel, Erwerb der Hochschulbildung an der Universität, am College u.s.w.) kommen;
  • Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in die Ukraine für die Familienzusammenführung mit den Staatsbürgern der Ukraine kommen;
  • andere Personen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen befristeten Zeitraum (gewöhnlich ein Jahr) erteilt, kann aber verlängert werden.

Wenn der Ausländer keine gesetzlichen Gründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat, verpflichtet er sich seine Registrierung unter der Adresse des Wohnsitzes im Laufe von 7 Tagen aufzuhören und das Land zu verlassen. Zur gleichen Zeit ist die Aufenthaltserlaubnis der übernehmenden Partei zu übergeben, die ihrerseits das Dokument der territorialen Behörde des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine am Ort, wo der Ausländer im Laufe von 10 Tagen ab Datum der Abmeldung wohnte, wiedergibt.

Bei der Beschädigung oder beim Verlust Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie den Antrag auf den Erhalt des neuen Dokumentes laut dem festgestellten Umwandlungs- und Verlängerungsverfahren einreichen. Der Antrag ist beim Staatlichen Migrationsdienst der Ukraine einzureichen.

Beim Verlust Ihrer Aufenthaltserlaubnis verpflichten Sie oder Ihre übernehmende Partei die Behörden für innere Angelegenheiten (Polizei) und die ausstellende Migrationsbehörde, darüber zu benachrichtigen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei in Kiew für den Erhalt der weiteren Information auf. 


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